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   VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12   

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VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12 (https://dejure.org/2014,42628)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.11.2014 - 5 K 3789/12 (https://dejure.org/2014,42628)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. November 2014 - 5 K 3789/12 (https://dejure.org/2014,42628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baunachbarklage unabhängig von Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung ohne Verletzung nachbarschützender Vorschriften unbegründet

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Nachbarklage gegen Fachmarktzentrum in Wiesloch bleibt erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachbarklage gegen Fachmarktzentrum in Wiesloch bleibt erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachbarklage gegen Fachmarktzentrum in Wiesloch bleibt erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    59 Ein Nachbar, dessen Grundstück - wie hier - nicht im Plangebiet liegt, hat grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Plangebiet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 28.01.2010 - OVG 10 S 31.09 -, juris).

    Im Umfang der Vorbelastung können deshalb Immissionen zumutbar sein, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht mehr hinnehmbar wären (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2010 - OVG 10 S 31.09 -, juris m.w.N.).

    Insbesondere trägt die Orientierung an der Verkehrslärmschutzverordnung den Besonderheiten des Straßenverkehrs, namentlich der linienförmigen Ausbreitung der Verkehrsimmissionen, Rechnung und berücksichtigt die durch die Pegelspitzen geprägte Geräuschcharakteristik des Verkehrslärms (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2010 - OVG 10 S 31.09 -, juris).

    Denn wenn der Standort schon durch Belästigungen in einer bestimmten Weise vorgeprägt ist, so vermindern sich entsprechend die Anforderungen des Rücksichtnahmegebotes (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2010 - OVG 10 S 31.09 -, juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 3 S 2313/10

    Bebauungsplanung; Durchführung der öffentlichen Auslegung; Verkürzung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    Mit Urteil vom 28.11.2012 (Az: 3 S 2313/10) hat der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan "..." der Beklagten vom 21.07.2010 für unwirksam erklärt.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe mit Urteil vom 28.11.2012 - 3 S 2313/10 - den Bebauungsplan "...", auf dessen Grundlage die Beklagte die streitbefangene Baugenehmigung erteilt habe, für unwirksam erklärt.

    Der Kammer liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (fünf Hefte), das Schalltechnische Gutachten der ... vom Oktober 2009 und die Gerichtsakten im Verfahren 3 S 2313/10 sowie 5 K 2320/10 vor.

    Auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in der Normenkontrollsache 3 S 2313/10 vom 28.11.2012 wird verwiesen.

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    Der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abfahrtsverkehr ist der baulichen Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2007 - 4 BN 41/07 -, juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass die TA-Lärm sich nicht unmittelbar an die planende Gemeinde richtet, sondern dazu bestimmt ist, auf der Ebene der Anlagenzulassung die Anforderungen bei der Beurteilung von Lärmimmissionen zu konkretisieren, die gewerbliche Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen müssen (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2007 - 4 BN 41/07 -, juris).

  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848

    Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    Maßgebend ist, ob die Gemeinde die Schutzwürdigkeit der Wohnbebauung ausreichend berücksichtigt hat (Bay. VGH, Beschluss vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 -, juris).

    Er erlangt eine solche Position aber nicht schon dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter dienen, unzulässig ist (Bay. VGH Beschluss vom 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 -, juris).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    53 Solange die Baugenehmigung nicht gegen eine besondere nachbarschützende Vorschrift verstößt, hat der Nachbar - wie jeder andere Bürger - keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Verwaltungsbehörde rechtmäßig handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 -, juris).

    Auch das subjektive Recht aller etwaig Planbetroffenen auf eine gerechte Berücksichtigung ihrer Interessen in der Bauleitplanung umschließt keinen Anspruch auf Aufstellung eines das Abwägungsgebot beachtenden Planes, wenn der frühere Plan unwirksam war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.1994, a.a.O.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Auflage 2014, § 1 Rdnrn. 27 u. 31 m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Erfolg der Baunachbarklage ist dabei regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung unter Ausschluss der Berücksichtigung späterer Änderungen zugunsten des Nachbarn, selbst vor Ergehen des Widerspruchsbescheids (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 08.11.2010 - 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499 m.w.N.).

    Wie ausgeführt ist der maßgeblicher Zeitpunkt für den Erfolg der Baunachbarklage regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung unter Ausschluss der Berücksichtigung späterer Änderungen (BVerwG, Beschluss vom 08.11.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    59 Ein Nachbar, dessen Grundstück - wie hier - nicht im Plangebiet liegt, hat grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Plangebiet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 28.01.2010 - OVG 10 S 31.09 -, juris).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    Die Pflicht der Beklagten aus § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, besteht ausschließlich im öffentlichen Interesse und kann insoweit allein im Wege der Kommunalaufsicht durchgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, juris).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    Dabei entscheidet das Tatsachengericht über die Art der heranzuziehenden Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme im Rahmen seiner Pflicht zur Sachverhaltsermittlung von Amts wegen nach Ermessen (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden: BVerwG, Urteil vom 29.02.2012 - 7 C 8.11 - , juris).
  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 5 K 3789/12
    Als beachtliche Differenz ist in Anlehnung an Nr. 7.4 Abs. 2 1. Spiegelstrich TA Lärm eine Überschreitung von 3 dB(A) zu sehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.01.2013 - 4 B 23.12 -, juris).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

  • BVerwG, 22.07.2010 - 2 B 128.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Zurückweisung eines

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Ausbau und Umbau eines Fußballstadions für

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung

    Das Verwaltungsgericht dürfte dabei grundsätzlich auf Basis der TA Lärm - d. h. unabhängig von der Betrachtung grundrechtlich relevanter Lärmschwellen [s.u. unter bb)] - zu Recht von der Betrachtung eines Summenpegels aus Gewerbelärm (hier: Parkhauslärm) und Straßenverkehr abgesehen haben, vgl. Nr. 2.4, Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 TA Lärm (vgl. hierzu auch BVerwG, B. v. 8.1.2013 a. a. O.; VG Karlsruhe, U. v. 19.11.2014 - 5 K 3789/12 - juris Rn. 76 ff.; VG Mainz, B. v. 7.10.2009 - 3 L 874/09.Mz. - juris Rn. 2 m. w. N.; zur vergleichbaren Rechtslage nach Maßgabe der 18. BImSchV: VG Ansbach, U. v. 8.11.2007 - AN 18 K 05.04260 - juris Rn. 101).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    Das Verwaltungsgericht dürfte dabei grundsätzlich auf Basis der TA Lärm - d. h. unabhängig von der Betrachtung grundrechtlich relevanter Lärmschwellen [s.u. unter bb)] - zu Recht von der Betrachtung eines Summenpegels aus Gewerbelärm (hier: Parkhauslärm) und Straßenverkehr abgesehen haben, vgl. Nr. 2.4, Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 TA Lärm (vgl. hierzu auch BVerwG, B. v. 8.1.2013 a. a. O.; VG Karlsruhe, U. v. 19.11.2014 - 5 K 3789/12 - juris Rn. 76 ff.; VG Mainz, B. v. 7.10.2009 - 3 L 874/09.Mz. - juris Rn. 2 m. w. N.; zur vergleichbaren Rechtslage nach Maßgabe der 18. BImSchV: VG Ansbach, U. v. 8.11.2007 - AN 18 K 05.04260 - juris Rn. 101).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    Das Verwaltungsgericht dürfte dabei grundsätzlich auf Basis der TA Lärm - d. h. unabhängig von der Betrachtung grundrechtlich relevanter Lärmschwellen [s.u. unter bb)] - zu Recht von der Betrachtung eines Summenpegels aus Gewerbelärm (hier: Parkhauslärm) und Straßenverkehr abgesehen haben, vgl. Nr. 2.4, Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 TA Lärm (vgl. hierzu auch BVerwG, B. v. 8.1.2013 a. a. O.; VG Karlsruhe, U. v. 19.11.2014 - 5 K 3789/12 - juris Rn. 76 ff.; VG Mainz, B. v. 7.10.2009 - 3 L 874/09.Mz. - juris Rn. 2 m. w. N.; zur vergleichbaren Rechtslage nach Maßgabe der 18. BImSchV: VG Ansbach, U. v. 8.11.2007 - AN 18 K 05.04260 - juris Rn. 101).
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